Direktversicherung Arbeitgeber finanziert

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Bei der Direktversicherung "Arbeitgeber-finanziert" wird eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers finanziert durch den Arbeitgeber abgeschlossen.

Der Arbeitgeber übernimmt hierbei die Prämien für die Direktversicherung. Das Leistungsspektrum kann variieren.

Für den Arbeitgeber sind die Ausgaben für eine Direktversicherung als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Die Prämien sind auf eine Höhe von 1752 Euro beschränkt.
Einkommensteuergesetz (EStG)

Der Arbeitnehmer bekommt dadurch eine Anwartschaft auf die Direktversicherung, d.h. die Leistungsansprüche aus der Direktversicherung bleiben auch dann erhalten, wenn der Arbeitnehmer vor dem Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Unternehmen verlässt.

Vorraussetzung hierbei ist, dass das Arbeitsverhältnis bei Ausscheiden mindestens fünf (vor 01.01.2001: zehn) Jahre besteht und der Arbeitnehmer das 30. (vor 01.01.2001: dass 35.) Lebensjahr vollendet hat.

Bei vorzeitigem Tod des Arbeitnehmers sind die Nachkommen des Arbeitnehmers für die Versicherungsleistung bezugsberechtigt.

admin
2006-08-30