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Mittwoch, 30. August 2006
m heutigen Mittwoch, 30. August, feiert der Deutsche Gewerkschaftsbund zusammen mit der Hans-Böckler-Stiftung das 30-jährige Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes. Mit großer Mehrheit wurde im März 1976 das "Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer" nach langen Jahren der Gespräche und Verhandlungen im Bundestag beschlossen. Lediglich 22 Abgeordnete stimmten damals dagegen, aber 389 dafür. Das Gesetz, das am 1. Juli 1976 in Kraft trat, ist ein Meilenstein deutscher Mitbestimmungsgeschichte, und das 30-jährige Jubiläum ist ein guter Grund, zu feiern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales feiert mit.
Das Gesetz zur Mitbestimmung musste sich auch nach der überwältigenden Mehrheit im Deutschen Bundestag erst noch in der Praxis durchsetzen. Zunächst fand der Kompromiss eine Reihe von Kritikern bei Gewerkschaften und Arbeitgebern. Und auch das Bundesverfassungsgericht musste aktiv werden. Drei Jahre nach der Verabschiedung war aber die Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes festgestellt - das Gesetz konnte sich seitdem in ungezählten Fällen bewähren und beweisen. Es hat sich in 30 Jahren einen guten Namen gemacht.
Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung. Da, wo Mitbestimmung zum tragen kommt, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam über die langfristige Perspektive ihres Unternehmens beraten und beschließen. Mitbestimmung bedeutet fairen Interessenausgleich und eine produktive Zusammenarbeit beider Seiten. Die Ausgestaltung der Mitbestimmung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist im Laufe der Jahrzehnte zu einem bedeutsamen Faktor für die Stabilisierung unserer Wirtschafts- und Sozialordnung geworden.
In vielen Fällen hat das Mitbestimmungsgesetz geholfen, den oftmals notwenigen und bisweilen tief greifenden wirtschaftlichen Strukturwandel in Deutschland aktiv zu unterstützen. Eine Herausforderung, die auch in der Zukunft gemeistert werden muss.
Zur Verbesserung der Möglichkeiten der Mitbestimmung hat auch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes geführt, die die Bundesregierung 2001 auf den Weg gebracht hatte.
Der lange Weg der Fortentwicklung deutscher Mitbestimmung ist nicht zu Ende. Jetzt geht es darum, dieses demokratische Wirtschaftsmodell auch in einem zusammenwachsendem Europa zum Erfolg zu bringen. Die Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat deshalb 2005 eine Kommission eingerichtet, in der Fragen der europäischen Mitbestimmung erörtert und bis zum Ende des Jahres Vorschläge erarbeitet werden sollen. Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Vorschläge dieser Kommission in die gesetzgeberische Arbeit zu übernehmen.
Über die Arbeit der Kommission hinaus setzt sich die Bundesregierung in Europa bereits heute für das deutsche Modell der Mitbestimmung ein, zuletzt zum Beispiel beim Beschluss des Bundeskabinetts über den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten".
m heutigen Mittwoch, 30. August, feiert der Deutsche Gewerkschaftsbund zusammen mit der Hans-Böckler-Stiftung das 30-jährige Jubiläum des Mitbestimmungsgesetzes. Mit großer Mehrheit wurde im März 1976 das "Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer" nach langen Jahren der Gespräche und Verhandlungen im Bundestag beschlossen. Lediglich 22 Abgeordnete stimmten damals dagegen, aber 389 dafür. Das Gesetz, das am 1. Juli 1976 in Kraft trat, ist ein Meilenstein deutscher Mitbestimmungsgeschichte, und das 30-jährige Jubiläum ist ein guter Grund, zu feiern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales feiert mit.
Das Gesetz zur Mitbestimmung musste sich auch nach der überwältigenden Mehrheit im Deutschen Bundestag erst noch in der Praxis durchsetzen. Zunächst fand der Kompromiss eine Reihe von Kritikern bei Gewerkschaften und Arbeitgebern. Und auch das Bundesverfassungsgericht musste aktiv werden. Drei Jahre nach der Verabschiedung war aber die Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes festgestellt - das Gesetz konnte sich seitdem in ungezählten Fällen bewähren und beweisen. Es hat sich in 30 Jahren einen guten Namen gemacht.
Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung. Da, wo Mitbestimmung zum tragen kommt, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam über die langfristige Perspektive ihres Unternehmens beraten und beschließen. Mitbestimmung bedeutet fairen Interessenausgleich und eine produktive Zusammenarbeit beider Seiten. Die Ausgestaltung der Mitbestimmung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist im Laufe der Jahrzehnte zu einem bedeutsamen Faktor für die Stabilisierung unserer Wirtschafts- und Sozialordnung geworden.
In vielen Fällen hat das Mitbestimmungsgesetz geholfen, den oftmals notwenigen und bisweilen tief greifenden wirtschaftlichen Strukturwandel in Deutschland aktiv zu unterstützen. Eine Herausforderung, die auch in der Zukunft gemeistert werden muss.
Zur Verbesserung der Möglichkeiten der Mitbestimmung hat auch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes geführt, die die Bundesregierung 2001 auf den Weg gebracht hatte.
Der lange Weg der Fortentwicklung deutscher Mitbestimmung ist nicht zu Ende. Jetzt geht es darum, dieses demokratische Wirtschaftsmodell auch in einem zusammenwachsendem Europa zum Erfolg zu bringen. Die Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat deshalb 2005 eine Kommission eingerichtet, in der Fragen der europäischen Mitbestimmung erörtert und bis zum Ende des Jahres Vorschläge erarbeitet werden sollen. Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Vorschläge dieser Kommission in die gesetzgeberische Arbeit zu übernehmen.
Über die Arbeit der Kommission hinaus setzt sich die Bundesregierung in Europa bereits heute für das deutsche Modell der Mitbestimmung ein, zuletzt zum Beispiel beim Beschluss des Bundeskabinetts über den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten".
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