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Im Vergleich wird zwischen zwei Formen der Direktversicherung unterschieden : 1. Direktversicherung die vom Arbeitgeber finanziert wird 2. Direktversicherung die vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Als Grundlage der Direktversicherung dient das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( § 1 Abs. 2 BetrAVG und § 40b EStG. ) |