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Eine Direktversicherung ist die auf das Leben eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherung.

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitnehmer und seine Angehörigen bezugsberechtigt.

Im Vergleich wird zwischen zwei Formen der Direktversicherung unterschieden :

1. Direktversicherung die vom Arbeitgeber finanziert wird

2. Direktversicherung die vom Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung finanziert wird.

Als Grundlage der Direktversicherung dient das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( § 1 Abs. 2 BetrAVG und § 40b EStG. )

admin
2006-08-30